Vermietung von Oldtimern
Dream Oldtimer – Kevin Bauer, Hamburg 169, 22xxx Hamburg ist für den Verkehr von mietbaren Oldtimern rechtlich zugelassen.
Der Pauschalpreis für den Mietauftrag beinhaltet die An-und Abfahrt zum Einsatzort, die Mietdauer (beginnend beim Treffpunkt), den Chauffeur sowie die Reinigung des Fahrzeuges. Blumenschmuck ist nicht im Preis enthalten. Dieser kann nach Rücksprache durch den Vermieter besorgt oder von dem Mieter mitgebracht werden. Es können nur Blumengestecke mit einem Saugfuß am Fahrzeug angebracht werden.
Gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung besteht in allen Fahrzeugen eine generelle Anschnallpflicht. Wer sich dieser Pflicht widersetzt, handelt in Eigenverantwortung. Für eventuelle Schäden haftet derjenige selbst. Auf jeden Fall ist den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten.
Das Anbringen von Konservendosen oder ähnlichen Gegenständen verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Ebenfalls das Entfernen oder Abdecken der amtlichen Kennzeichen.
Der Mieter kann seine eigene Musik mitbringen. Auf Anfrage informiert der Vermieter den Mieter über das Speichermedium zum Abspielen der Musik im angemieteten Fahrzeug. Der Vermieter hat keinerlei Einfluss darauf, dass das Speichermedium in den Musikanlagen funktioniert.
Alle Limousinen sind gesetzlich geregelte Nichtraucherfahrzeuge. Dies gilt für jegliche Art von rauchabgebenden Geräten und E-Zigaretten.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen im Fahrzeug ist untersagt. Mitgebrachte Getränke sind vorher anzumelden. Dafür wird pauschal ein Korkgeld von 30 € erhoben.
Bei widrigen Wetterverhältnissen (Eis und Schnee) behält sich der Vermieter vor, auch kurzfristig die Fahrt abzusagen bzw. abzubrechen. In diesem Fall erhält der Mieter einen Gutschein.
Falls einmal der gebuchte Oldtimer vor Fahrtantritt ausfallen sollte, so wird die Fahrt mit einem anderen verfügbaren Fahrzeug ausgeführt. Wenn möglich, wird der Mieter über die Situation telefonisch unterrichtet. Ein technischer Ausfall während der Fahrt ist nicht kalkulierbar. Schadensersatzansprüche sind dabei nicht zulässig. Der Vermieter wird dem Mieter versuchen, eine angemessene Lösung zu finden oder ein Ersatzfahrzeug einzusetzen.
Die Anweisungen des Chauffeurs sind bindend. Sollten sich die Fahrgäste nicht daran halten, liegt es im Ermessen des Chauffeurs, die Fahrgäste aus dem Fahrzeug zu verweisen bzw. die Fahrt abzubrechen. Eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises ist dabei ausgeschlossen. Stark alkoholisierte Fahrgäste können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden.
Bei entstehenden Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch alkoholisierte Personen entstanden sind, ist der Mieter schadensersatzpflichtig. Sollte der Verursacher nicht ermittelbar sein oder ein grober Schaden vorliegen, wird im Zweifelsfall die Polizei hinzu gezogen. Die hierdurch entstehende Zeitverzögerung geht zu Lasten des Verursachers.
Am Ende einer Fahrt sind die Fahrgäste dafür zuständig, alle mitgebrachten Sachen (z.B. Jacken, Mobiltelefone, etc.) wieder mit aus dem Fahrzeug zu nehmen. Der Vermieter haftet nicht für eventuell verloren gegangene Gegenstände. Fundsachen werden bis zu vier Wochen aufgehoben. Sollte sich keiner melden, wird der Gegenstand entsorgt.
Zahlungsweise
Bei Auftragserteilung sind 20% der vereinbarten Pauschalsumme fällig. Der Restbetrag ist bis zu vier Wochen vor Antritt der Fahrt zu leisten.
Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Fahrtantritt werden 50% des Mietpreises erhoben. Bei weniger als vier Wochen zum Fahrtantritt wird der gesamte Betrag fällig.
Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt.
Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet den Mieter nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen.
Fahrtverschiebungen
Änderungen des Datums, der Adressen und/oder Uhrzeiten werden vom Vermieter geprüft. Sofern sie möglich sind, fallen keine extra Umbuchungsgebühren für den Mieter an. Wenn die Änderungen nicht umsetzbar sind, fallen die oben genannten Stornierungsgebühren an.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Pinneberg. Bei Erteilung eines Auftrages gelten unsere AGB komplett und ohne Vorbehalte als vereinbart, ansonsten ist stets deutsches Recht Vertragsgrundlage. Die Teilnichtigkeit einzelner Punkte vorstehender Geschäftsbedingungen berührt niemals die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine der unwirksamen Klausel am nächsten kommende wirksame Klausel treten. Alle Abweichungen von diesen vorstehenden Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.